Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt mit MiSpeL ein Festlegungsverfahren zur „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ durch, das spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen werden soll. Das eröffnet neue wirtschaftliche Spielräume für Speicher und Ladepunkte, weil der Mischbetrieb aus EEG-relevantem PV-Strom und marktbezogenem Netzstrom regulatorisch sauber abbildbar wird. MiSpeL klärt, wie Strommengen behandelt werden, wenn ein Speicher oder Ladepunkt nicht nur PV-Strom, sondern auch Netzstrom nutzt.
Dafür werden zwei Wege vorgesehen: eine messwertbasierte Zuordnung über Viertelstundenwerte (Abgrenzungsoption) oder eine vereinfachte pauschale Zuordnung (Pauschaloption). Damit Flexibilität in diesem Rahmen wirtschaftlich genutzt werden kann, braucht es vorausschauende Speicheroptimierungen, die neue regulatorische Anforderungen in Betriebsstrategien und Erlöse übersetzen.
Ausgangslage: Warum Speicher bisher oft regulatorisch eingeschränkt waren
In vielen Speicheranwendungen war die EEG-Systematik (Erneuerbare-Energien-Gesetz) bisher stark durch die sogenannte Ausschließlichkeitsoption geprägt. Eine EEG-Vergütung für Strom aus dem Speicher war nur möglich, wenn der Speicher ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen wurde. Sobald auch Netzstrom in den Speicher gelangte, war diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt.
Für Betreiber und Marktakteure bedeutete das häufig: Ein Mischbetrieb (EE-Strom + Netzstrom) war regulatorisch nur schwer abbildbar. Viele Lösungen blieben dadurch Einzelfälle – und Flexibilität wurde nicht konsequent genutzt.
Was MiSpeL konkret ermöglicht: Zwei Optionen für Mischbetrieb
MiSpeL macht zwei gesetzlich vorgesehene Optionen praktisch umsetzbar. Damit wird der Mischbetrieb von EEG- und Netzstrom in einem Speicher abbildbar – mit klaren Regeln zur Zuordnung der relevanten Strommengen.
1) Abgrenzungsoption (messwertbasiert)
Die Abgrenzungsoption basiert auf viertelstündlichen Messwerten. Strommengen werden rechnerisch so zugeordnet, dass eindeutig bestimmt werden kann, welcher Anteil EEG-relevant ist.
Kernprinzip: Genauigkeit über Messung + mathematische Abgrenzung.
2) Pauschaloption (vereinfachend)
Die Pauschaloption ermöglicht eine vereinfachte Behandlung über pauschale Anteile für bestimmte Konstellationen. Dadurch sinkt der Mess- und Nachweisaufwand gegenüber einer vollständigen Abgrenzung.
Kernprinzip: Vereinfachung und Standardisierung in geeigneten Fällen.
Im Fokus: Stationäre und mobile Speicher „behind the meter“
MiSpeL adressiert typische Behind-the-Meter-Konstellationen, in denen Speicher hinter dem Netzanschlusspunkt betrieben werden, z. B.:
- PV + stationärer Speicher
- PV + stationärer Speicher + Ladepunkt
- Bidirektionales Laden mit Rückspeisung als besondere Flexibilitätskomponente
Damit trifft MiSpeL genau jene Realität, die sich in den letzten Jahren rasant verbreitet hat: Flexibilität entsteht zunehmend bei Kundenanlagen im Verteilnetz.
MiSpeL schafft neue Freiheitsgrade – die aktiv genutzt werden müssen
MiSpeL eröffnet neue Möglichkeiten für Speicher und Ladepunkte – insbesondere durch Abgrenzungs- und Pauschaloption. Dadurch entstehen zusätzliche Freiheitsgrade im Betrieb, die bislang regulatorisch eingeschränkt oder wirtschaftlich schwer nutzbar waren.
Wichtig ist: Diese Freiheitsgrade erzeugen nicht automatisch Wert.
Erst durch eine vorausschauende Optimierung, die Mess- und Zuordnungslogiken berücksichtigt und den gleichzeitigen Bezug von EE- und Netzstrom in einer konsistenten Betriebsstrategie abbildet, lassen sich die neuen Optionen in wirtschaftliche Vorteile und Erlöse übersetzen.
Neue MiSpeL-Freiheitsgrade nutzen: Smarte Flex-Optimierung statt statischer Betriebsweisen
MiSpeL wird die Flexibilitätsnutzung vor allem durch bessere Betriebs- und Optimierungsstrategien vorantreiben. Denn sobald der Mischbetrieb regulatorisch sauber abbildbar ist, wird der Unterschied im Markt immer stärker davon abhängen, wie intelligent Speicher und Ladepunkte tatsächlich betrieben werden.
InnoCharge setzt genau hier an: mit technologisch führender Flex-Optimierung für stationäre und mobile Speicher sowie Ladepunkte. Unsere Systeme optimieren den Betrieb so, dass die neuen MiSpeL-Optionen gezielt und skalierbar zum wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden.
Das ist für alle Flex-Player relevant, die Speicher und Ladepunkte im Rahmen neuer Flex-Produkte wirtschaftlich einsetzen wollen – insbesondere:
- Stadtwerke und Energieversorger
- Plattformanbieter und Aggregatoren
- Betreiber von Ladeinfrastruktur und Flottenlösungen
Kurz: MiSpeL schafft die regulatorische Grundlage – InnoCharge macht daraus optimierte Flexibilitätsnutzung und Erlöse.
Ausblick: MiSpeL als starkes Signal für den Flexibilitätsmarkt
MiSpeL schafft die Grundlage, Speicher und Ladepunkte regulatorisch klar in Markt- und Förderlogiken einzubinden – über Abgrenzung oder Pauschalierung.
Für den Markt ist das Verfahren der Bundesnetzagentur, das spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, ein starkes Signal: Der Wert kleinteiliger Flexibilität wird weiter steigen. Künftig entscheidet weniger die Frage, ob Speicher vorhanden sind und lokal optimiert werden – sondern wie intelligent sie im Zusammenspiel aus lokalen Anreizen und Marktanreizen betrieben werden. Wer die neuen Freiheitsgrade datenbasiert optimiert, kann Flexibilität wirtschaftlich nutzen und in skalierbare Produkte überführen.
Sie möchten MiSpeL-Freiheitsgrade frühzeitig in Ihre Flex-Strategie integrieren – als Stadtwerk, Plattformanbieter oder Betreiber? Sprechen Sie mit InnoCharge: Wir zeigen Ihnen, wie sich die neuen Optionen in optimierte Betriebsstrategien und Erlöse übersetzen lassen.
